Teil V: Die Postscheine der Beiderstädtischen Post
Postscheine sind Formulare der Post die an den Einlieferer eines eingeschriebenen Briefes, Pakets oder einer Wertsendung ausgegeben werden. Sie dienen dem Einlieferer als Nachweis, dass die Sendung der Post übergeben wurde. Auf einigen dieser Postscheine wurde neben dem Porto auch das sogenannte Scheingeld notiert, die Gebühr für den Postschein. Für die Sendung des Pakets, des Einschreibens oder Wertsendung haftete zur Zeit der Beiderstädtischen Post (und vorher) der jeweilige Postmeister eines Postamts. Im Gegenzug war das Scheingeld seine persönliche Einnahme.
Bei den Postscheinen werden in Bergedorf zwei Gruppen unterschieden: Postscheine, die im Postamt Bergdorf und Postscheine, die in den Landpostämtern benutzt wurden.